
Aufnahme im Kinderhaus Arenholz finden Jungen und Mädchen, deren geistig-seelische und soziale Entwicklung derart gestört ist, dass ein Erziehungs- und Bildungsziel weder in Familie und Schule, noch mit dem Einsatz flankierender Maßnamen wie Eltern- und Erziehungsberatung erreichbar erscheint.
Eine zusätzliche, räumliche Trennung vom Herkunftsort halten wir für eine wirkungsvolle und Erfolg versprechende Maßnahme, um störende negative Einflüsse aus dem bisherigen Sozialisationsumfeld so gering wie möglich halten zu können.
Die Aufenthaltsdauer der Kinder und Jugendlichen richtet sich neben dem Alter, der Art und der Schwere ihrer Störung auch nach der Problemlage und Entwicklung des Elternhauses.
Die Aufnahme und Betreuung richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen des KJHG §§ 19 , 34 , 35 , 35a u. 41 und des SGB.
Eine grundlegende Optimierung der häuslichen Gegebenheiten, auch mit Hilfe einer umfassenden Elternarbeit, ist die Grundlage einer späteren Rückführung des Kindes ins Elternhaus. Unser Ziel, Verhaltensveränderungen nicht nur im familiären und sozialen Bereich, sondern auch im schulischen Bereich erzielen und auch stabilisieren zu können, benötigt nach unserer Erfahrung einen angemessenen Zeitraum, der sich aus der Hilfeplanung entwickelt.